Alte BtM-Rezepte verlieren Gültigkeit

Neues BtM-Rezept - Quelle: LAK Hessen

Neues BtM-Rezept – Quelle: LAK Hessen

23.10.2014 – apowelt apothekennachrichten

Die im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelte Bundesopiumstelle informiert darüber, dass ab dem 01.01.2015 alte Betäubungsmittelrezepte nicht mehr zur Verschreibung verwendet werden dürfen.

Seit März 2013 gibt die Bundesopiumstelle neue Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-Rezepte) heraus. Diese tragen eine deutlich sichtbare, fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer (siehe Muster). Ab dem 01.01.2015 dürfen ausschließlich diese Rezepte zur Verschreibung von Betäubungsmitteln verwendet werden.

Die vor März 2013 herausgegebenen BtM-Rezepte tragen eine deutlich längere Zahlenfolge. Diese alten BtM-Rezepte dürfen nur noch bis zum 31.12.2014 ausgestellt und bis zum 07.01.2015 durch die Apotheke beliefert werden. Das ergibt sich aus den Regelungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, nach der ein Betäubungsmittel nur maximal sieben Tage nach Ausstellungsdatum auf dem BtM-Rezept von der Apotheke abgegeben werden darf.

Die alten BtM-Rezepte sollen nicht an die Bundesopiumstelle zurückgeschickt werden, sondern müssen vom Arzt mit den Durchschriften der ausgestellten BtM-Rezepte drei Jahre aufbewahrt werden.

Quelle: LAK Hessen Newsletter

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