Zum Juli tritt Stufe zwei des laufenden Gehaltstarifvertrages zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) in Kraft. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen. Anspruch auf die Erhöhung haben ADEXA-Mitglieder, deren Arbeitgeber über ihren Apothekerverband im ADA organisiert sind – das ist die überwiegende Mehrheit der Chefs.
Mit dem Tarifvertrag, den ADA und ADEXA zum 1. Juli 2013 abgeschlossen hatten, war eine zweistufige Anhebung der Gehälter vereinbart worden. Zum 1. Juli 2014 wird diese zweite Erhöhung wirksam. Sie beträgt 1,5 Prozent. Davon profitieren alle tarifgebundenen Mitarbeiter in 15 der 17 Kammerbezirke.
Zur Erinnerung: In Nordrhein ist bereits zum 1. März ein neuer Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und der TGL Nordrhein in Kraft getreten. Für die Kolleginnen und Kollegen in Sachsen gibt es dagegen seit 16 Jahren weder einen gültigen Gehalts- noch Rahmentarifvertrag, weil der Sächsische Apothekerverband (SAV) den ADA verlassen hat und Tarifabschlüsse bislang verweigert.
Hier finden Sie den aktuelle Gehaltstarifvertrag
Quelle: ADEXA – Die Apothekengewerkschaft