Medikamentenreste nicht über Waschbecken oder Toilette entsorgen

12.08.2014 apowelt – Nachrichten für Ihre Apotheke
Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Medikamentenreste sollten nicht über das Waschbecken oder die Toilette entsorgt werden, weil das auf Dauer die Wasserqualität beeinträchtigen kann. Das gilt auch für flüssige Arzneimittel, wie z.B. Hustensäfte. In einer Umfrage gab rund die Hälfte der Bundesbürger an, Flüssigarzneimittel über die Toilette oder die Spüle zu entsorgen. „Wir müssen hier Aufklärungsarbeit leisten und unsere Patienten darüber informieren, dass Medikamente über den Hausmüll entsorgt werden dürfen“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Die Belastung der Gewässer stammt aber nicht nur durch die falsche Entsorgung. Andere Verschmutzungswege sind unvermeidbar, etwa wenn Arzneimittelreste in Körper nicht abgebaut und mit dem Urin ausgeschieden werden. Auch wenn Medikamente auf die Haut aufgebracht werden, gelangen die Arzneistoffe beim Duschen oder Baden zum Teil ins Abwasser.“

Nicht mehr benötigte oder verfallene Medikamente können über den Hausmüll oder bei größeren Mengen über Schadstoffsammelstellen entsorgt werden. Die Kommunen verbrennen den Hausmüll in Müllverbrennungsanlagen, bevor mögliche Reste auf Deponien gelagert werden. Dadurch ist die Belastung des Grundwassers durch Medikamentenreste ausgeschlossen. Viele Apotheken bieten, in Zusammenarbeit mit lokalen Entsorgungsunternehmen, als freiwilligen Service ebenfalls an, Alt-Medikamente grundwasserneutral zu entsorgen.

Quelle: ABDA Pressemitteilung

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