Der VAD weist auf die mißverständlichen und zum Teil falschen Formulierungen in der aktuellen Meldung des PEI vom 26.11.2014 mit der Überschrift „Arzneimittelfälschungen in Spanien“ hin, die geeignet sind, Apotheker und Patienten vorschnell zu verunsichern.
Fakt ist, dass nach Angaben der spanischen Behörde (AEMPS) bisher keine Manipulationen von illegal gehandelten Arzneimitteln bekannt geworden sind. Insofern ist bereits die Überschrift falsch und irreführend.
Zudem gibt es in Spanien keine staatliche Subventionierung von Arzneimitteln. Der erzeugte Eindruck, dass mit spanischen Steuermitteln mitfinanzierte Arzneimittel ins Ausland verbracht wurden, ist falsch. Tatsächlich erheben Hersteller in Spanien einen günstigeren Inlandspreis und einen höheren Preis für exportierte Produkte.
Das als Dual Pricing bekannte Procedere ist nach Auffassung des VAD europarechtswidrig und Gegenstand laufender Beschwerdeverfahren vor der Europäischen Kommission und spanischen Gerichten. Da aber als Folge des Dual Pricing Apotheken günstiger als Großhändler einkaufen, gibt es einen Rückverkauf von Apotheken an Großhändler.
Das ist auch in Deutschland in Marktsegmenten gängige Praxis, in denen Apotheker günstiger als Großhändler einkaufen können, z.B. bei Generika und OTC-Präparaten. Dieser Handel zwischen Apotheken und Großhändlern bedingt keinerlei Sicherheitsgefährdungen, da sowohl Apotheken wie Großhändler gleichermaßen Fachleute im Umgang mit Arzneimitteln sind. Mit Arzneimittelfälschungen hat dieser Handel rein gar nichts zu tun.
Die Mitgliedsfirmen des VAD haben ihre Arzneimittel ausschließlich von lizensierten Großhändlern bezogen, die nicht auf der Liste der Ermittlungsbehörden stehen. Diese Arzneimittel wären jedoch selbst dann legal bezogen worden, wenn sie aus Rückkäufen bei spanischen Apotheken stammen würden. Es besteht daher keinerlei Anlass, Apotheker und Patienten „vorsorglich“ zu verunsichern.