Abschaffung der Importquote – Stellungnahme

22.09.2014 Apowelt apothekennachrichten

Stellungnahme der Kohlpharma

Pünktlich zum Deutschen Apothekertag und der
Expopharm singt die ABDA ihr wohlbekanntes Lied von der Notwendigkeit der
Abschaffung der Importquote. Neu ist die Begründung. Standen im letzten
Jahr noch Lieferengpässe und angeblich mangelnde Einsparungen im
Vordergrund der Argumentation, nutzt man nun die Aktualitäten und wirft
Importeuren vor, das Einfallstor für Fälschungen zu sein.
Tatsächlich haben vor allem zwei Firmen, CC Pharma und Orifarm, von
italienischen Großhändlern Ware bezogen, die sich als gestohlen erwiesen
hat. Das ist schlimm und muß in der Zukunft vermieden werden. Dafür stehen
zunächst einmal diese Firmen in der Verantwortung, die wie alle Importeure
als Hersteller den strengen Auflagen des Arzneimittelrechts und der Aufsicht
der Überwachungsbehörden unterliegen.
Die Importquote, die von den Apotheken im Sinne angemessener
Kosteneinsparungen freiwillig deutlich übererfüllt wird (knapp 11% statt 5%),
hat mit diesen Vorkommnissen rein gar nichts zu tun.
Den Entscheidungsspielraum, den die ABDA fordert, hat der Apotheker
nämlich bereits heute. Immerhin stehen über 50 Importeure miteinander in
Wettbewerb um die Gunst des Apothekers. Wenn Sicherheitserwägungen in
der Praxis der Apotheke so wichtig wären, und der Apotheker seiner
„Türsteherfunktion“ gerecht werden will, wie das Dr. Andreas Kiefer als
Präsident der Bundesapothekerkammer zu Recht fordert, hindert die
Importquote daran nicht. Vielmehr müßte der Apotheker schlicht auffällig
gewordene Firmen durch Mindereinkauf abstrafen und korrekt arbeitende
Firmen durch Mehreinkauf belohnen. Das nennt man Markt und der findet
auch tatsächlich statt.
Ansonsten glänzt DAV-Chef Becker durch erstaunliche Unkenntnis.
Tatsächlich durchlaufen Importeure – allerdings nur solange es sich um die
immer seltener werdende national zugelassenen Präparate handelt – ein
vereinfachtes Verfahren, da es nur um die Frage der therapeutischen Identität
zwischen dem in Deutschland zugelassenen Original und dem importierten
Präparat geht. Bei den von der EMA zugelassenen Präparaten zeigt der
Importeur dieser lediglich den Vertrieb an, da die therapeutische Identität
bereits feststeht. Laborprüfungen des Wirkstoffs finden durch den Hersteller
statt, der die Präparate in den nationalen Märkten in Verkehr gibt.
Laborprüfungen von Importeuren zu fordern ist nicht nur sachfremd, sondern
letztlich auch undurchführbar. Mit gleicher Logik könnte Herr Becker
Laborprüfungen von Apothekern und Großhändlern fordern, die unlängst
große Mengen gefälschter Omeprazol-Präparate unwissentlich vertrieben
haben.
Es bleibt auch Herrn Beckers Geheimnis, wie und für welchen Zeitraum er die
Einsparungen durch Importe berechnet hat. In 2013 wurden laut Insight Health
35,5 Mio. Packungen importierter Präparate verkauft, die einen Umsatz zu
Apothekenverkaufspreisen von immerhin 3,8 Milliarden machten. Die direkten
Einsparungen betrugen ca. 300 Mio. Euro, die durch den Wettbewerb
bedingten Einsparungen sind in unbekannter Höhe noch hinzu zu addieren.
Auch Importeure zahlen übrigens Herstellerabschläge oder schließen
Rabattverträge, was weitere Einsparungen bedingt.
Zu Recht unterstreicht die ABDA gleichsam die hohe Sicherheit der heutigen
Arzneimittelversorgung. Damit dies auch in Zukunft so bleibt sind die
Importeure kohlpharma und EURIM gemeinsam mit den Originalherstellern,
den Großhändlern und den Apotheken am Testprojekt securpharm beteiligt.
Positiv bewerten wir auch die Forderung der ABDA nach Eingrenzung des
„Graumarkts“. Unter „Graumarkt“ versteht man, daß Apotheker Ware, die sie
günstiger als es der Großhandel könnte von Herstellern beziehen, an den
Großhandel verkaufen. Daran hat kein Hersteller Interesse.

Quelle: PM Kohlpharma 16.09.2014

 

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