BPI-Forderungen an ein Präventionsgesetz
Die Verbesserung des Infektionsschutzes muss nach Auffassung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) im Rahmen der Diskussionen zu einem Präventionsgesetz zum Gesundheitsziel erklärt werden. Verhinderte Infektionsrisiken, Kampf gegen Resistenzen und das Impfen als wirkungsvollster Schutz vor Krankheiten müssten in den Präventionsüberlegungen eine Rolle spielen. Dazu bedürfe es klarer politischer Bekenntnisse, dass Prävention durch und mit Arzneimitteln eine wesentliche Säule der Krankheitsverhinderung sein kann. „Wir brauchen die Verankerung des Präventionsgedankens beispielsweise auch in der frühen Nutzenbewertung. Das beseitigte Infektionsrisiko wird bei einer frühen Nutzenbewertung aber in keiner Weise gewürdigt. Dabei ist es ein gesellschaftlicher Zusatznutzen und gesundheitlicher Zusatznutzen für diejenigen, die sich nicht infizieren. Bei Krankheiten wie zum Beispiel HIV oder Hepatitis C muss dies berücksichtigt werden“, fordert Dr. med. Martin Zentgraf, Vorsitzender des Vorstandes des BPI.
Insbesondere hinsichtlich des Impfens ist die Nichtberücksichtigung im Präventionsgesetz ein fataler Fehler. Die kostengünstige und ungemein wirksame Vorbeugung durch das Impfen muss nach Auffassung des BPI deutlich in den Vordergrund treten, insbesondere da Deutschland zunehmend die WHO-Impfziele verfehlt und so zum Exporteur von Infektionskrankheiten wird. „Wir müssen im Gesetz gemeinsame Anstrengungen zur Steigerung der Impfbereitschaft verankern. Dazu gehören beispielsweise die Festlegung konkreter Impfziele im Rahmen einer nationalen Präventionsstrategie und konkrete Umsetzungsschritte, die von einer nationalen Koordinierungsstelle gebündelt werden“ erklärt Dr. med. Klaus Schlüter, Geschäftsführer der Sanofi Pasteur MSD GmbH.
Im Kampf gegen die Resistenzen, der nur international zu gewinnen ist, kann Deutschland nach Auffassung des BPI nur dann auch dem Anspruch der WHO gerecht werden, wenn nationalstaatlich keine Hürden aufgebaut würden. „Verfahrensfragen und kleinschrittige gesetzgeberische Maßnahmen im nationalstaatlichen Rahmen dürfen Forschung in diesem Bereich nicht verhindern. Folglich brauche ich für Arzneimittel, die in Bereichen, die für die Prävention von immenser Bedeutung sind, neu auf den Markt kommen, andere Preisanker, als den der generischen Produkte, die bereits lange auf dem Markt sind“, so Zentgraf.
Die Forderungen an ein Präventionsgesetz des BPI lauten:
- Infektionsschutz und die Verbesserung des Infektionsschutzes müssen zum Gesundheitsziel erklärt werden.
- Um dieses Gesundheitsziel zu erreichen, bedarf es der Anerkennung der Prävention von Infektionskrankheiten als Nutzenkategorie bei der Bewertung von neuen Wirkstoffen.
- Es bedarf erstattungstechnischer Regelungen, die es ermöglichen Arzneimittel in Segmenten zu entwickeln, die entweder von Gesundheitsziele.de oder der WHO als vorrangig angesehen werden, wie z. B. Antibiotikaresistenzen.
- Zudem bedarf es klarer Impfziele und einer koordinierten Impfstrategie.