Weitere orale Antidiabetika fallen durch

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute

die frühe Nutzenbewertung der oralen Antidiabetika Empagliflozin und

Canagliflozin in Kombination mit Metformin abgeschlossen. Die

Pharmaunternehmen konnten dem G-BA nicht nachweisen, dass ihre neuen

Medikamente besser sind, als die bereits im Markt bewährten. Weder

Empagliflozin noch Canagliflozin/Metformin hat für die Patienten einen

Zusatznutzen. Für den bereits überprüften Wirkstoff Dapagliflozin sowie

Canagliflozin als Monotherapie konnte in einem früheren Verfahren ebenfalls

kein Zusatznutzen festgestellt werden. Bei den drei Wirkstoffen handelt es

sich um die Substanzklasse der SGLT2-Hemmer.

„Somit halten auch die neuen Wirkstoffe zur Behandlung von Typ-2-Diabetes

einer Überprüfung nach Kriterien der evidenzbasierten Medizin nicht stand“,

sagte Tim Steimle, Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der Techniker

Krankenkasse (TK). „In der medikamentösen Diabetestherapie bleibt der

bewährte Wirkstoff Metformin weiterhin das Mittel der ersten Wahl.“

Vorherige Wirkstoff-Generation ebenfalls ohne Nutzen für Patienten

Der Bestandsmarktreport der TK kann für keines der Antidiabetika aus der

vorherigen Generation (DPP-4-Hemmer) einen patientenrelevanten Zusatznutzen

attestieren. Keines der untersuchten Arzneimittel wurde in der

Ampel-Bewertung mit „grün“ bewertet. Ärzte sollten daher immer im

Einzelfall prüfen, ob Patienten wirklich eines der Medikamente aus den

beiden neuen Klassen benötigen oder mit den bewährten Wirkstoffen

therapiert werden können. Der Report zeigt zudem, dass Gliptine oftmals

außerhalb der Zulassung und der Leitlinien eingesetzt werden. Diese sollen

Ärzte nur dann verordnen, wenn sie die bewährten Präparate aus

medizinischen Gründen nicht verschreiben können oder ihre Wirkung alleine

nicht ausreicht. Dennoch werden sie häufig gleich zu Beginn der Therapie

eingesetzt. In Zusammenarbeit mit Professor Dr. Gerd Glaeske bietet die TK

eine pharmazeutische Beratung für Ärzte an, die sie auf  freiwilliger Basis

zu ihrem Verordnungsverhalten informiert.

Kaum Nutzen, hohe Kosten

Obwohl die Pharmaunternehmen für die untersuchten Wirkstoffe keinen

patientenrelevanten Zusatznutzen nachweisen können, sind sie deutlich

teurer als die bewährten Therapien. Die Unternehmen können im ersten Jahr

nach Marktzulassung den Preis für ihre Arzneimittel frei festlegen. Erst

wenn das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung vorliegt, wird ein Preis

verhandelt.

„Unter Qualitätsaspekten ergeben ‚Karenzzeiten‘ aber keinen Sinn. Denn

entweder hat ein neuer Wirkstoff einen Zusatznutzen oder eben nicht“, sagt

Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. „Gerade in der

Diabetestherapie sehen wir, dass nicht jede Neuentwicklung mit echtem

medizinischen Fortschritt gleichzusetzen ist. Aus fachlicher Sicht wäre es

sinnvoll, dass der Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem Tag der

Markteinführung gilt und nicht erst ab dem zweiten Jahr.“

Hintergrund für die Redaktionen

In dem Bestandsmarktreport wurde der patientenrelevante Nutzen von

Arzneimitteln bewertet, die nicht die frühe Nutzenbewertung durchlaufen

haben. Das Team von Professor Dr. Gerd Glaeske vom Zentrum für

Sozialpolitik der Universität Bremen untersuchte neben den Antidiabetika

(DPP-4-Hemmer und GLP-1-Analoga) auch die neuen oralen Antikoagulantien

(NOAK), sowie einige Biologika zur Behandlung von Rheuma. Die Bewertung

erfolgte anhand der bereits etablierten, ursprünglich für den

Innovationsreport der TK entwickelten Methodik. Sie umfasst die Bewertung

des Wirkstoffs in drei Kategorien: Vorliegen einer verfügbaren

Therapiealternative, patientenrelevanter (Zusatz)Nutzen und Kosten des

Arzneimittels im Vergleich zu bisher verfügbaren Arzneimitteln.

 

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