Im Nachgang zu den umstrittenen Äußerungen des BfArM Präsidenten Prof. Dr. Broich sieht sich der Verband deutscher Arzneimittelimporteure gezwungen einen direkten Brief an diesen zu schreiben. Lesen Sie den Brief hier:
Offener Brief an Hr. Prof. Broich BfArM 220615
Offener Brief
Importarzneimittel
Sehr geehrter Herr Prof. Broich,
wir nehmen Bezug auf die Meldung von apotheke adhoc vom 17.06.2015. Sie sollen auf der
Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein gesagt haben: „Der Parallelimport ist
das Einfallstor für Fälschungen“ und „Es gibt keinen Grund mehr für die Importquote. Die
kommt hoffentlich bald weg.“
Wir sind bestürzt, dass Sie sich als Präsident des BfArM anscheinend vor den Karren der
Pharmaindustrie haben spannen lassen und mit populistischen Falschaussagen gegen den
Parallelimport Stimmung machen.
Gerade der europarechtlich unabdingbare Parallelvertrieb von Markenarzneimitteln hat erst
die skandalösen Verhältnisse über den organisierten Diebstahl von Arzneimitteln (vorrangig
aus Krankenhäusern und Arzneimitteltransporten der Pharmaindustrie in Italien) ans Licht
gebracht. Die zuständigen Stellen – hierzu gehören auch die von den Diebstählen
betroffenen Pharmaunternehmen – hätten dies unter Angabe der betroffenen Arzneimittel-
Chargen unverzüglich melden und alle Marktteilnehmer rechtzeitig informieren müssen.
Gerade Sie als Präsident des BfArM sollten weiterhin wissen, dass die führenden deutschen
Importeure mit Ihrer Behörde, dem PEI sowie den jeweils zuständigen Landesbehörden
sowie der italienischen AIFA eng und konstruktiv zusammengearbeitet haben, um die
betroffenen Arzneimittel zu identifizieren und aus dem Verkehr zu ziehen.
Ihre Äußerung, der Parallelimport sei „das“ Einfallstor für Fälschungen lässt vermuten, dass
Sie nicht zutreffend informiert sind. Dies ist auch deshalb bedauerlich, weil wir bereits im
Zusammenhang mit Ihrem Amtsantritt im September des letzten Jahres um ein Gespräch mit
Ihnen gebeten haben. Darauf haben wir leider keine Reaktion von Ihnen erhalten.
Soweit Sie darüber hinaus gemeint haben, sich zur Importquote äußern zu müssen, ist
interessant, dass Einsparungen von 240 Mio. € im Jahr mit einem Potenzial von 340 Mio. €
nach ihrer Einschätzung kein Grund dafür sind, die Apotheken auch zur Abgabe
preisgünstiger Importarzneimittel zu verpflichten. Diese gesetzgeberische Entscheidung ist in
§ 129 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB V verankert und betrifft einen Bereich, der nicht zu den
Aufgaben und in die Zuständigkeit des BfArM gehört. Wir sind deshalb der Auffassung, dass
es Ihnen als Präsident des BfArM besser zu Gesicht gestanden hätte, sich mit dieser
Meinungsäußerung zurückzuhalten und Neutralität zu wahren, zumal das Thema
„Arzneimittelfälschung“ mit der Importquote, die darüber hinaus mit dem GKV-
Spitzenverband und dem DAV im gesetzlich vorgesehenen Rahmenvertrag geregelt ist,
nichts zu tun hat.
Wir wiederholen hiermit unser Angebot, kurzfristig ein klärendes Gespräch mit dem VAD als
maßgeblichen Spitzenverband der Anbieter von Importarzneimitteln zu führen, der mehr als
50 % des deutschen Importmarktes repräsentiert. Wir bitten zeitnah um Ihre
Terminsvorschläge.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Bauroth Jörg Geller
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands