VAD entgegnet AOK BaWü

Der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands e.V.(VAD) reagiert in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der AOK Baden-Württemberg, Herrn Dr. Christopher Hermann, mit Erstaunen auf dessen Aussage, die Importquote sei überholt und könne entfallen. Gleichzeitig unterbreitet der Verband ein Gesprächsangebot zur Aufklärung über die Faktenlage. 

In dem Brief weist der VAD u.a. darauf hin, dass es Importarzneimittel nunmehr seit fast 40 Jahren gibt.
Gerade in den letzten beiden Dekaden sind ihr Umsatz, ihr Marktanteil und die durch sie bewirkten Ersparnisse deutlich gewachsen. Zudem sind mehr und mehr Teilnehmer in diesen Markt eingetreten, die im Wettbewerb um die Gunst der Apotheker stehen. Wie ein Blick in die Lauer-Taxe zeigt, findet dieser Wettbewerb nicht zuletzt auf der Preisebene statt. 

Außerdem bewirken Importe neben direkten Einsparungen aus den Preisunterschieden zu den jeweiligen Bezugsarzneimitteln Wettbewerb in dem Marktsegment der patentgeschützten Arzneimittel, das sich ansonsten Wettbewerb weitestgehend entzieht. Die AOK Baden-Württemberg hält beispielsweise zur Zeit alleine 13 Rabattverträge für patentgeschützte Substanzen, die Sie ohne Wettbewerb durch Importarzneimittel sicherlich nicht hätten abschließen können.
Ein weiterer, allerdings schwer meßbarer Effekt, ist die Tatsache, daß der potenzielle Wettbewerb durch Importarzneimittel schon zum Zeitpunkt der erstmaligen Preissetzung der Originatoren eine Mäßigung bewirkt.

Die Höhe der direkten Einsparungen durch Importe läßt sich leicht durch die Multiplikation der Preisunterschiede zu den jeweiligen Bezugsarzneimitteln mit der abgegebenen Menge der Importe berechnen. Auf Basis der Zahlen von Insight Health wird sich für das laufende Jahr eine Ersparnis von etwa 300 Millionen Euro ergeben, was ca. 1 % der Gesamtausgaben der Krankenkassen zum Apothekenverkaufspreis entspricht.

Da der Apothekenverkaufspreis nicht der für die Krankenkassen maßgebliche Preis ist, sondern erhebliche gesetzliche und vertragliche Rabatte sowie der Apothekenrabatt abzuziehen sind, dürfte der reale Prozentsatz deutlich höher liegen. Es verwundert daher, daß die AOK Baden-Württemberg für sich lediglich eine Ersparnis von nur 0,3% berechnet. 

Ansonsten sind Importe in ihrer nunmehr fast 40-jährigen Geschichte, abgesehen von den Vorkommnissen der letzten Monate, nie dadurch aufgefallen sind, problematische Ware in den Markt gebracht zu haben. Im Gegenteil haben die Importeure immer einen sehr großen Wert darauf gelegt, alles dafür zu tun, die Sicherheit der durch sie vertriebenen Arzneimittel zu gewährleisten. So sind beispielsweise die Logistikleistungen einiger Importeure Vorbild für die gesamte Pharmaindustrie. 

Allerdings haben kriminelle Aktivitäten im gesamten europäischen Pharmamarkt an Bedeutung gewonnen. So kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Fälschungen der aktiven Substanzen bei sowohl Originalherstellern, wie Generikaanbietern. Der größte bisherige Fälschungsskandal in Deutschland bezog sich auf Omeprazol der Firma Hexal, das in die legale Handelskette gelangen konnte, weil Großhändler ein Schnäppchen machen wollten. Auch Diebstähle sind nicht lediglich ein Problem Italiens. Einem deutschen Pharmalogistiker ist eine größere Anzahl an Paketen gestohlen worden, die Arzneimittel unterschiedlichster Anbieter enthielten. Man muß davon ausgehen, daß diese Arzneimittel den Weg in die legale deutsche Handelskette gefunden haben.

Importe sind somit keinesfalls ein besonderes Einfallstor für problematische Arzneimittel. Ganz im Gegenteil decken gerade Importeure bedingt durch ihren Produktionsprozeß problematische Arzneimittel auf. Schließlich nehmen die Mitarbeiter der Importeure jede einzelne Packung und deren Inhalt in die Hand.

So war es auch ein Importeur, der ein verändertes Herceptin-Fläschchen entdeckte und damit den Skandal um in Italien gestohlener Ware in Deutschland überhaupt bekannt machte. Damit hat sich dieser Importeur um die Arzneimittelsicherheit nicht nur in Deutschland verdient gemacht.

Natürlich hält nicht jeder Import einen Preisabstand von 15% oder 15 Euro ein. Das ist unter anderem Folge des Einkaufswettbewerbs deutscher und internationaler Importeure untereinander und zudem der Tatsache geschuldet, daß die Preise im Ausland nicht immer niedrig genug sind, um den in §129 SGB V geregelten Preisabstand einzuhalten. Allerdings zwingt auch keine Quote und keine sonstige gesetzliche Regelung den Apotheker zur Abgabe dieser Arzneimittel, die immerhin gleichwohl zu Einsparungen der Kassen beitragen.

Einige wenige Importeure haben besonders in den Jahren 2011-2013 tatsächlich Arzneimittel angeboten, die auf Basis des für die Krankenkassen maßgeblichen Erstattungspreises teurer als die Bezugsarzneimittel waren. Unser Verband, sowie einzelne Mitgliedsunternehmen haben schon ab 2011 Kostenträger, die Politik und vor allem auch die Apotheker diesbezüglich aufgeklärt. Auch bezüglich dieser Arzneimittel gab es für die Apotheken keinen Abgabezwang. Wir haben die Apotheker im Gegenteil informiert, daß mit der Abgabe dieser Arzneimittel ein erhebliches Retaxierungsrisiko verbunden ist, das sich inzwischen auch in vielen Fällen realisiert hat.

, ,

Schreibe einen Kommentar