TK Bestandsmarktreport – Reaktion des BPI

20.08.2014 apowelt – Apothekennachrichten

TK Bestandsmarktreport: Muster ohne Wert

Der von der Techniker Krankenkasse (TK) und dem Zentrum für Sozialpolitik vorgestellte Bestandsmarktreport ist ein politisch motiviertes Dokument ohne tragfähiges wissenschaftliches Fundament. Dies machen die Bewertungen von Arzneimitteln ohne jegliche Grundlage deutlich. Am klarsten wird dies bei der Bewertung der Gliptine, denen der Report jeglichen Zusatznutzen abspricht, während der G-BA in der einzigen Bestandsmarktbewertung für zwei der Wirkstoffe einen Zusatznutzen feststellte, der auf eine verringerte Häufigkeit von Unterzuckerungen bei diesen Gliptinen im Vergleich mit den etablierten Standardtherapien aus Metformin und Sulfonylharnstoffen zurückgeführt wurde. „Alleine dieses Urteil macht den Report unglaubwürdig. Man sollte sich auch bewusst sein, dass eine frühe Nutzenbewertung nach AMNOG ca. 18 Monaten benötigt, in denen vom Hersteller binnen ca. eines Jahres ein Dossier von mehreren tausend Seiten erstellt wird und die Bewertung durch das IQWiG und die anschließende Beschlussfassung des G-BA inklusive des Anhörungs- und Stellungnahmeverfahrens noch einmal sechs Monate dauern. Prof. Glaeske nimmt für sich und seine Mitarbeiter in Anspruch solche Bewertungen für 17 Arzneimittel durchgeführt zu haben. Auch dies verdeutlicht, dass es sich wohl kaum um eine tragfähige wissenschaftliche Auswertung handeln kann“ sagte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

Anders als von TK und Institut behauptet kann dieser Report keine Hinweise für Therapieentscheidungen geben, denn seine Ergebnisse würden dazu führen, dass Patienten nach Aussage des G-BA mehr Unterzuckerungen hätten, als notwendig wären. Wenn dies das Ziel der TK ist, wäre der Report zwar zielgerichtet, aber patientenfeindlich. Der Versuch den gerade abgeschafften Bestandsmarktaufruf durch die Hintertür selber durchzuführen scheitert. Positiv bewertet der BPI die Äußerung des TK Vorstandsvorsitzenden Dr. Jens Baas, der forderte, dass der Erstattungsbetrag vertraulich zu behandeln sein müsste. „Wir hätten uns gewünscht, dass die TK dies früher geäußert hätte, und den eigenen Verband, den GKV Spitzenverband auf diese Sichtweise hingewiesen hätte“, so Fahrenkamp.

Quelle: BPI Pressemitteilung

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