Techniker Krankenkasse verschickt Infopakete

Techniker Krankenkasse verschickt Infopakete zur größten Ausschreibung von
Generika-Rabattverträgen

Hamburg, 16. März 2015. Die neuen Generika-Rabattverträge der Techniker

Krankenkasse (TK) treten am 1. April 2015 in Kraft. Im Zuge ihrer

vierzehnten und auch bisher größten Ausschreibung mit über hundert

Wirkstoffen beziehungsweise Wirkstoffkombinationen verschickt die TK ein

umfangreiches Infopaket an rund 21.000 Apotheken. Es beinhaltet unter

anderem einen sechsseitigen Newsletter mit apothekenrelevanten Themen und

ein Poster mit der Übersicht der 100 wichtigsten Wirkstoffe unter

TK-Rabattvertrag. „Die Apotheker haben mit ihrer Beratung wesentlichen

Einfluss auf die Akzeptanz der neuen Rabattarzneimittel“, so Tim Steimle,

Leiter Fachbereich Arzneimittel der TK. „Bei gleicher Versorgungsqualität

spart alleine die TK im Jahr 200 Millionen Euro.“ Mit dem Paket möchte die

TK die Apotheker dabei unterstützen, die Versicherten optimal zu beraten.

Um die Umstellung zu erleichtern, ist vom 1. bis 30. April 2015 eine

Friedenspflicht vorgesehen. In dieser Zeit wird die TK von Retaxierungen

absehen, falls die Apotheken bei der Abgabe der Medikamente die neuen

Rabattverträge noch nicht berücksichtigen können.

Alle ausgeschriebenen Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen stehen bereits

seit 2010 unter Rabattvertrag und wurden nun erneut für zwei Jahre

ausgeschrieben. Insgesamt hat die TK für mehr als 250 generische Wirkstoffe

Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V geschlossen.

Dem Infopaket liegt zudem ein Poster zur vereinfachten Abgabe von

Hilfsmitteln bei. „Viele Apotheker äußern uns gegenüber immer wieder den

Wunsch, mehr über die Abrechnungsmodalitäten bei Hilfsmitteln zu erfahren“,

erklärt TK-Hilfsmittelexpertin Sabine Hilker.

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