Techniker Krankenkasse verschickt Infopakete zur größten Ausschreibung von
Generika-Rabattverträgen
Hamburg, 16. März 2015. Die neuen Generika-Rabattverträge der Techniker
Krankenkasse (TK) treten am 1. April 2015 in Kraft. Im Zuge ihrer
vierzehnten und auch bisher größten Ausschreibung mit über hundert
Wirkstoffen beziehungsweise Wirkstoffkombinationen verschickt die TK ein
umfangreiches Infopaket an rund 21.000 Apotheken. Es beinhaltet unter
anderem einen sechsseitigen Newsletter mit apothekenrelevanten Themen und
ein Poster mit der Übersicht der 100 wichtigsten Wirkstoffe unter
TK-Rabattvertrag. „Die Apotheker haben mit ihrer Beratung wesentlichen
Einfluss auf die Akzeptanz der neuen Rabattarzneimittel“, so Tim Steimle,
Leiter Fachbereich Arzneimittel der TK. „Bei gleicher Versorgungsqualität
spart alleine die TK im Jahr 200 Millionen Euro.“ Mit dem Paket möchte die
TK die Apotheker dabei unterstützen, die Versicherten optimal zu beraten.
Um die Umstellung zu erleichtern, ist vom 1. bis 30. April 2015 eine
Friedenspflicht vorgesehen. In dieser Zeit wird die TK von Retaxierungen
absehen, falls die Apotheken bei der Abgabe der Medikamente die neuen
Rabattverträge noch nicht berücksichtigen können.
Alle ausgeschriebenen Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen stehen bereits
seit 2010 unter Rabattvertrag und wurden nun erneut für zwei Jahre
ausgeschrieben. Insgesamt hat die TK für mehr als 250 generische Wirkstoffe
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V geschlossen.
Dem Infopaket liegt zudem ein Poster zur vereinfachten Abgabe von
Hilfsmitteln bei. „Viele Apotheker äußern uns gegenüber immer wieder den
Wunsch, mehr über die Abrechnungsmodalitäten bei Hilfsmitteln zu erfahren“,
erklärt TK-Hilfsmittelexpertin Sabine Hilker.