Nach Auffassung des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie wird es Zeit, dass auch Prof. Gerd Glaeske versteht, auch OTC Arzneimittel haben in der Regel eine Zulassung und damit ihre Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit erwiesen. Mit seinen pauschalen Anwürfen und Behauptungen, Hersteller würden bis dato „mit allem durch kommen“ verunglimpft er besonders sichere und nebenwirkungsarme Arzneimittel, die Jahr für Jahr Menschen helfen. „Es ist bedenklich, wenn Pauschalurteile den gesamten Markt der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel darstellen, als wären diese Arzneimittel nicht wirksam oder gar gefährlich. Solche Behauptungen sind nicht redlich und werden durch Wiederholung nicht richtiger“ erklärt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.
Jedes Arzneimittel muss bevor es auf den Markt kommt ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem dessen Qualität, Sicherheit und Unbedenklichkeit belegt wird. Speziell für OTC-Arzneimittel stehen nur solche Wirkstoffe zur Verfügung, über die schon jahrelange Erfahrungen vorliegen und die über ein ausgezeichnetes Nutzen-Risiko-Profil verfügen. Neue Arzneistoffe sind aus Sicherheitsgründen zunächst automatisch für drei Jahre verschreibungspflichtig, selbst wenn Prüfungen ergeben haben, dass sie nur sehr geringfügige Nebenwirkungen haben. Nach frühestens drei Jahren können Hersteller einen Antrag auf Entlassung in die Nicht-Verschreibungspflicht stellen, dem, nach Überprüfung der Studienlage und wenn keine anderen Bedenken vorliegen, stattgegeben wird.