Heute gehen bei den Apotheken die Auszahlungsbescheide des Nacht- und Notdienstfonds für das 2. Quartal ein. Sehr einladend beginnt das Schreiben des Apothekereigenen Vereins mit einer sonst nur bei Behörden typischen Drohung: „zu Ihrer Erinnerung und zur Vermeidung von kostenpflichtigen Schätzungen“. Viele Zahlen in beachtlichen Höhen werden aufgelistet, Interessantes lässt sich aber zwischen den Zeilen entdecken. Zieht man zum Beispiel von den Einnahmen den Ausschüttungsbetrag ab ergibt sich die im Sachbericht lapidar als „Verwaltungs- und Initialausgaben“ bezeichnete Summe von 600 420,75 €.
Für den einzelnen Notdienst wird der Apotheke 268,38 € überwiesen. Dies ergibt einen Stundenlohn von 22,45€ bei einem Nachtdienst unter der Woche (12h) und für einen Sonntagsdienst (24h) 11,23€. Der von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte Mindestlohn beträgt 8,50€. Der Abstand beträgt folglich 2,73 €.
Natürlich wird den Nacht- Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. Raum zur Stellungnahme eingeräumt. Um diese wird zur Zeit gebeten.