Der Bundesrat hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes in seiner Sitzung vom 08. Mai 2015 einen Prüfantrag, die Importförderung nach § 129 Abs.1 Nr.2 SGB V zu streichen, abgelehnt. Damit ist ein weiterer Versuch interessierter Kreise gescheitert, die Importförderung und damit planbare Einsparungen in der Arzneimittelversorgung durch die Hintertür zu Fall zu bringen.
Begründet wurde der Antrag aus Baden-Württemberg auch nicht im Sinne des Bürokratieabbaus, sondern mit dem in den letzten Jahren angeblich weitgehend verlorengegangenen Preisvorteil. Die existierenden Preisvorteile führen jedoch laut aktuellen Zahlen der PROGNOS-Studie zu Einsparungen von 240 Mio. Euro und weisen ein Potential von 340 Mio. Euro im Jahr auf.
Der Antrag ist bis in den Wortlaut sehr ähnlich zu Äußerungen des dortigen LAV Vorsitzenden Fritz Becker und dem lokalen AOK Chef Dr. Christopher Hermann, der diesbezüglich innerhalb der Kassenlandschaft eine Einzelmeinung vertritt. Beide hatten sich bereits im vergangenen Jahr in einer ungewöhnlichen Koalition mit wechselnder Argumentation gegen die Importförderung zusammengeschlossen.
Hatte der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates den eingeschobenen Prüfantrag formal noch durchgewunken, waren die versammelten Ministerpräsidenten im Plenum vom Antrag nicht überzeugt.
Die Streichung der Importförderung hätte auch keine entlastende, sondern im Gegenteil eine zusätzlich belastende Wirkung für die Apotheken. Die Verpflichtung, preisgünstige Importe (15%/15 Euro-Regel) abzugeben, stellt
eine klar geregelte Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebotes dar.
Gäbe es diese nicht, könnten und müssten die Krankenkassen in jedem Einzelfall auf Grund des Wirtschaftlichkeitsgebotes prüfen, ob nicht die Abgabe eines preisgünstigeren Importarzneimittels möglich war. Die Apotheke wäre somit bei mehr Bürokratie einem zusätzlichen Retax-Risiko ausgesetzt.
Der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD e.V.) fordert daher die Treiber hinter dem Antrag auf, im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes der Gesetzlichen Krankenversicherung mit Importen und nicht fortwährend gegen diese zu arbeiten und ein funktionierendes Sparinstrument im Sinne der Apotheken mit Leben zu füllen.
Hinweis zur PROGNOS Studie:
Mit einer Neuauflage der Prognos Studie „Import von Arzneimitteln – Einsparungen für das Gesundheitswesen in Deutschland“ legt der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD e.V.) zum Jahreswechsel aktualisierte Erkenntnisse einer Vorgängerstudie aus dem Jahr 2007 vor. Neben der Quantifizierung der aktuellen Einsparungen durch verschreibungspflichtige Importarzneimittel von über 240 Mio. € p.a. sieht die Studie ein künftiges jährliches Einsparpotential von über 340 Mio. € für die Kostenträger.