Kleine Gesetzeskunde – Betäubungsmittelgesetz – BtMG

Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG)

Das Betäubungsmittelgesetz umfasst folgende Bereiche:

  1. Begriffsbestimmungen
  2. Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
  3. Pflichten im Betäubungsmittelverkehr

    Interessant ist hier § 15 Sicherungsmaßnahmen. Hier heißt es „[…] hat die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann Sicherungsmaßnahmen anordnen, […].

    Außerdem relevant für den Apothekenalltag ist § 16 Vernichtung. Hier heißt es „Der Eigentümer […] hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen in einer Weise zu vernichten, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung der Betäubungsmittel ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und diese drei Jahre aufzubewahren.“

  4. Überwachung
  5. Vorschriften für Behörden
  6. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  7. Betäubungsmittelabhängige Straftäter
  8. Übergangs- und Schlußvorschriften

Quelle


  1. „Betäubungsmittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1999) geändert worden ist“
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