Berlin, 18.03.2015: Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Kranken versicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2015 auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Die von den Bundesländern bereitgestellten Investitionsmittel für Krankenhäuser können mit diesem Katalog besser verteilt und gezielt den Leistungen zugeordnet werden.
Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für
das Entgeltsystem im Krankenhaus. Es ist der zweite Katalog von Investitionsbewertungsrelationen
nach der erstmaligen Veröffentlichung im Jahr 2014. Die zentrale Weiterentwicklung im Jahr 2015 besteht in der Einführung einer verweil dauerabhängigen Komponente. Der Katalog weist nun zu jedem Fall des DRG-Systems ein fallbezogenes und ein verweildauerbezogenes Relativgewicht aus. Dadurch wird die Abbildungsgenauigkeit erhöht und die Investitionsanteile können den Krankenhausleistungen somit noch differenzierter zugeordnet werden. Den Ländern steht es aber weiterhin frei, ob und wenn ja, wie intensiv sie dieses Instrument nutzen. Zudem hängt die Höhe der Investitionspauschalen, die von den Ländern an die Krankenhäuser fließen, von den im jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mitteln ab. Knackpunkt ist, dass viele Bundesländer ihrer Investitionsverantwortung seit Jahren nicht mehr nachkommen. Das Verhältnis der öffentlichen Fördermittel zu den Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sank von ca. 25 Prozent Anfang der 70er Jahre auf aktuell unter vier Prozent.
Die Investitionsbewertungsrelationen werden jährlich auf der Grundlage des jeweils aktuellen DRG-Kataloges erstellt. Wie in 2015 ist auch in den kommenden Jahren mit Weiterentwicklungen der Investitionsbewertungsrelationen zu rech- nen. So ist beispielsweise eine Ausweitung des Kataloges auf den Bereich der psychiatrischen bzw. psychosomatischen Kliniken geplant.
Hintergrund
Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die Krankenkassen tragen Betriebskosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich.