Health Claims Verordnung endlich komplett umsetzen

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen in der Lebensmittelwerbung müssen nachprüfbar und durch Studien belegt sein. Eigentlich! Denn diese Regelung der sogenannten Health Claims Verordnung wird noch immer nicht für Lebensmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen (Botanicals) umgesetzt. „Wenn wir auf der Internationalen Grünen Woche hören, dass es vorrangiges Ziel sein muss unsere Standards in der Lebensmittelindustrie zu halten, die Kennzeichnung zu verbessern und somit den Verbraucherschutz zu erhöhen, dann muss die Bundesregierung auch bei der EU darauf pochen, dass die Bewertung der Botanicals durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) endlich durchgeführt wird. Diese wurde vor Jahren gestoppt als absehbar war, dass eine Vielzahl der Aussagen nicht ausreichend wissenschaftlich belegt ist. Bis dahin kann weiterhin mit nicht überprüften und eventuell überzogenen Werbeaussagen der Eindruck erweckt werden, dass Lebensmittel gesundheitsfördernd sein können. Das ist aber nicht bei allen, die so werben, der Fall“, erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

 

Doch nicht nur bei Botanicals auch bei anderen Lebensmitteln wird noch immer mit nicht belegten Aussagen geworben. Dies macht eine am 14. Januar 2015 vorgestellte Studie der Verbraucherzentralen sehr deutlich. Untersucht wurden von den 16 Verbraucherzentralen im vergangenen Jahr im Rahmen eines Marktchecks 46 Produkte aus den Warengruppen: Fette/Öle, Getreideprodukte, Kleinkinderprodukte, Milchprodukte und Nahrungsergänzungsmittel. Wesentliche Kritikpunkte waren:

  • Hohe Rate an Verstößen gegen die Health Claims Verordnung. 20 Produkte (43 %) weisen Claims auf, die in der Form so nicht zugelassen sind.
  • Auf 22 Produkten (48 %) wurde der Wortlaut der erlaubten Health Claims so verstärkt, dass Verbraucher getäuscht werden können.
  • Bei 10 von 33 Produkten (30 %) ist das Nährwertprofil so schlecht, dass keine gesundheitsbezogenen Aussagen möglich sein sollten.
  • Insbesondere Kinderlebensmittel schneiden in der Untersuchung bezüglich überzogener Gesundheitsversprechen schlecht ab.
  • Der Nährstoffzusatz ist oft überflüssig. Die Industrie orientiert sich nicht an den wissenschaftlichen Fakten, sondern am Image des zugesetzten Stoffes.
  • Werbung trotz geringem Nährstoffgehalt.
  • Zugelassene Claims dienen als Deckmantel für abgelehnte Claims.

„All das macht deutlich, dass Verbraucherschutz die zeitnahe Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse braucht. Gesundheitsbezogene Aussagen dürfen nicht nur behauptet werden, sondern müssen belegt sein“ so Fahrenkamp.

Quelle: PM Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) 16.01.2015

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