GKV-VSG – „Verpasste Chancen für inhabergeführte Apotheken“

23.10.2014 – apowelt Apothekennachrichten

„Die Apotheken kommen im Referentenentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) eindeutig zu kurz. Wer die Versorgung stärken will, muss auch die Apotheken stärken“, so Dr. Thomas Zenk, Geschäftsführer Apothekenkooperation AVIE. Er kritisiert die ABDA sowie den Deutschen Apothekertag im Vorfeld der Erstellung des Referentenentwurfs, die falschen Schwerpunkte gesetzt zu haben und sich in Details zu verzetteln. Stattdessen hätten Honorierungsfragen und die Schnittstelle zwischen ärztlicher Versorgung und Offizinpharmazie viel stärker thematisiert werden müssen. „Wer sich an Randthemen aufreibt, verliert den Blick für das Wesentliche. Vor dem Hintergrund der Konditionsabsenkungen im Großhandel, wäre ein konzentriertes und deutlicheres Eintreten für die wirtschaftliche Zukunft der Vor-Ort-Apotheke angezeigt“, so Zenk weiter. „Die Ärzteverbände zeigen, wie das geht. Stattdessen stellt man Ertragsquellen wie die zum Beispiel die Abgabe von Importarzneimitteln infrage“, wundert man sich bei AVIE und sieht noch ein zweites Problem. Die 300 Mio. Euro die heute durch Importe pro Jahr eingespart werden, müssten andernorts wieder hereingeholt werden. Dass die Apotheker dazu einen Beitrag leisten müssten, liegt auf der Hand. Immer weniger Apotheker, insbesondere die Inhaber haben für diesen Kurs Verständnis.

Als prekär stuft man in Merzig die Regelung der Honorierungsfragen im Referentenentwurf zum GKV-VSG ein. Anstatt über die Höhe des Apothekenabschlages zu feilschen, wäre die Forderung nach dessen ersatzloser Abschaffung unter Beibehaltung des Fixzuschlages die klarere Botschaft gewesen.

Zumal der Abschlag schon lange wegen den direkt verhandelten Herstellerrabatten zugunsten der Kassen sowie dem Wegfall der Industrierabatte an die Apotheken und dem Verbot der Naturalrabatte seine formale Berechtigung verloren hat.

Der angebliche Vorteil für die Apotheken, im Gegenzug ihre GKV-Rechnungen innerhalb von 10 Tagen bezahlt zu bekommen, ist eher eine Selbstverständlichkeit und wirkt gemessen an der aktuellen Retax-Praxis als blanker Hohn.

Noch im Mai 2013 wollten die Vertragsparteien nach langer Hängepartie und der dann erfolgten Einigung über die Höhe bis 2015 bereits mittelfristig über eine Abschaffung des Apothekenabschlages verhandeln.
Die Vertragspartner hatten sich darauf verständigt, sich bis zum 1. Juli 2014 auf das weitere Vorgehen zum Apothekenabschlag nach 2015 zu einigen. In dieser Zeit wollte man den Gesetzgeber zu einer Aufhebung der parallelen Vergütungsanpassungsregelungen aus Apothekenabschlag (nach § 130 SGB V) einerseits und der fixen packungsbezogenen Honorierung (nach § 78 AMG) über die Arzneimittelpreisverordnung andererseits zu bewegen.
„Diese Chance hat die ABDA/DAV nicht genutzt. Stattdessen erleben wir jetzt eine gesetzliche Festschreibung des Abschlages ohne jegliche Dynamisierungslösung beim Honorar“, so Dr. Zenk.

Quelle: AVIE GmbH; Karsten Wurzer
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