Hamburg, 27. Februar 2015. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat sich mit
fünf weiteren Kassen auf ein gemeinsames Verfahren zum Abschluss
einheitlicher Rabattverträge für den biotechnologisch hergestellten
Wirkstoff Infliximab verständigt. Neben der TK sind das die DAK-Gesundheit,
die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die BKK vor Ort, die pronova BKK und
die HEK. Die sechs Kassen kooperieren bereits im Rheumavertrag, dem derzeit
insgesamt elf Kassen beigetreten sind. Der Rabattvertrag zu Infliximab wird
mit dem pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusiv, sondern in einem
Open-House-Verfahren geschlossen. Das garantiert allen Marktteilnehmern die
Möglichkeit eines Vertragsabschlusses zu einheitlichen Bedingungen. Die
Vielfalt der Produkte im Markt wird dadurch gefördert, und die Biosimilars
können sich im Markt etablieren.
„Ist das gemeinsame Vorgehen der Kassen erfolgreich, fördert es die
Angebotsvielfalt der wirtschaftlichen Arzneimittel im Rheumavertrag. Ärzte
würden dadurch eine größere Auswahl an Präparaten für die effiziente
Versorgung ihrer Patienten erhalten“, so Dr. Edmund Edelmann, erster
Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen. „Mit dem
Rheumavertrag haben Ärzte die Möglichkeit einem Vertrag beizutreten, der
eine sichere und wirtschaftliche Verordnung fördert und gleichzeitig die
Therapiefreiheit erhält.“
Der monoklonale Antikörper Infliximab (Remicade) ist Bestandteil des
Rheumavertrags. Er wird zur Behandlung von rheumatoider Arthritis, Morbus
Crohn, Colitis ulcerosa, Ankylosierende Spondylitis, Psoriasis-Arthritis
und Psoriasis eingesetzt. Das Patent ist im Februar 2015 ausgelaufen. Mit
Inflectra und Remsima sind bereits zwei Biosimilars im Markt.
„Biologika gehören zu den hochpreisigen Spezialpräparaten, die einen
wesentlichen Kostenblock der Arzneimittelausgaben der TK ausmachen“, so Tim
Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der TK. „Durch Patentabläufe und
die Einführung von Biosimilars ergeben sich hohe Einsparpotenziale für die
GKV.“
Hintergrund für die Redaktionen
Im Vergleich zu Generika greifen bei Biosimilars nicht die gleichen
Voraussetzungen zum Austausch der Präparate in der Apotheke. Die Umsetzung
der Rabattverträge muss daher durch Arztverträge wie den TK-Rheumavertrag
unterstützt werden.
Der Rheumavertrag steht bundesweit allen Fachärzten für Innere Medizin und
Rheumatologie, hausärztlich niedergelassenen Fachärzten für Innere Medizin
und Rheumatologie sowie Pädiatern mit der Zusatzweiterbildung Rheumatologie
offen. Interessierte Ärzte erhalten im passwortgeschützten Bereich unter
www.bdrh.de weitere Informationen. Zudem können auch weitere Kassen dem
Vertrag beitreten.
Open-House-Verträge werden für Wirkstoffe geschlossen, deren Patent
abgelaufen ist, zu denen aber noch keine exklusiven Rabattverträge
bestehen. Sie werden zu einheitlichen Konditionen mit allen geeigneten
pharmazeutischen Unternehmen geschlossen.