20.08.2014 apowelt – Apothekennachrichten
Versorgung verbessern statt Bürokratie erhöhen
Berlin (vfa). Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sieht vor, dass neu in den deutschen Markt eingeführte Medikamente ab dem 1. Januar 2011 eine frühe Zusatznutzenbewertung durchlaufen müssen. Für Medikamente, die vorher in den Markt kamen, gilt dies nicht. Warum?Nach Ansicht von Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Pharma-Unternehmen, gibt es dafür gute Gründe: „Zugelassene Medikamente, die bereits im Markt sind, nachträglich einer Nutzenbewertung zu unterziehen, würde bereits gewonnene Erfahrungen in der Praxis ausblenden und für das Gesundheitssystem große Bürokratiekosten nach sich ziehen: Mit Blick auf das Willkürverbot wäre es nämlich unzulässig, einzelne Medikamente für eine Nutzenbewertung herauszugreifen, andere dagegen nicht. Deshalb hat die Politik mit Zustimmung des obersten Beschlussgremiums der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland (G-BA), bewusst darauf verzichtet: Stattdessen wurde per Gesetz ein Preismoratorium für Arzneimittel und der gesetzlich festgelegte Mengenrabatt in Höhe von sieben Prozent bis 2017 verlängert. Im Gegenzug wurde bewusst auf eine Zusatznutzenbewertung älterer Medikamente verzichtet. Mit den genannten praktikablen Alternativen zum Bestandsmarktaufruf sparen die Krankenkassen dieses Jahr rund 2 Milliarden Euro zu Lasten der Pharma-Industrie.“
„Statt symbolische Debatten über Einsparungen zu führen, brauchen wir eine ganz konkrete Debatte über die Versorgungssituation mit Arzneimitteln. Fakt ist, dass Medikamente trotz anerkanntem Zusatznutzen nicht in dem Maße bei Patienten ankommen, wie es erforderlich wäre, um Krankheiten optimal zu behandeln. Die Nutzenbewertung nach AMNOG, die gerne als Garant für Versorgungsqualität gepriesen wird, erweist sich also als Innovationsbremse. Ein gesetzgeberisches Ziel des AMNOG war es ja, den Patienten einen unmittelbaren Zugang zu innovativen Arzneimitteln zu ermöglichen. Dieses Ziel wurde aber bislang nicht erreicht. Aktuelle Analysen deuten darauf hin, dass nur wenige Patienten, für die der G-BA einen Zusatznutzen anerkannt hat, die entsprechenden Medikamente erhalten. In manchen Fällen liegt die AMNOG-gerechte Versorgungsquote mit Innovationen unter 10 Prozent,“ so Fischer weiter.
Quelle: vfa Pressemitteilung