Nullretaxationen: LAV fordert Politik zum Handeln auf

Quelle: ABDA Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV); Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes der ABDA

Quelle: ABDA
Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV); Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes der ABDA

01.08.2014

Mit einer Resolution, die anlässlich der Mitgliederversammlung des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg e. V. (LAV) einstimmig verabschiedet wurde, wendet sich der Verband in Sachen Nullretaxation vor allem an die Politik und fordert zum Handeln auf. Der Gesetzgeber wird dabei aufgerufen, durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeiten der Krankenkassen, belieferte Verordnungen auf null zu retaxieren, einzuschränken. Immer dann, so der Resolutionstext, wenn die Retaxation Folge geringfügiger Formfehler von Arzt oder Apotheker sind, müsse den Apotheken zumindest der Einkaufswert der abgegebenen Arzneimittelpackung erstattet werden. Denn in diesen Fällen sei der Patient pharmazeutisch gut versorgt worden.

Nullretaxationen nach derzeitiger Praxis der Krankenkassen, so die Begründung der Pharmazeuten, schaffen ein Missverhältnis zwischen kleinen, geringfügigen Formfehlern und zum Teil für die Apotheke entstehendem großem wirtschaftlichem Schaden. In einem kaum mehr zu überschauenden System von unterschiedlichsten Regelungen müssen der Apotheker und sein Team vor diesen exzessiven Retaxationen geschützt werden, damit sie sich auch weiterhin auf ihre pharmazeutischen Aufgaben konzentrieren können.

Fritz Becker, Präsident des Verbandes und Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, erklärte, dass derzeit kein politisches Gespräch stattfinden würde, in dem nicht das Ungleichgewicht zwischen kleinen Formfehlern und großem wirtschaftlichen Schaden zum Thema gemacht würde. „Wir zeigen und erklären den politischen Entscheidern dazu ganz konkrete Beispiele von tatsächlichen Nullretaxationen und hören nicht selten von unserem Gegenüber, dass das ja mit normalem Menschenverstand kaum nachvollziehbar sei.“ An Einsicht in das Problem mangelt es also nicht. Becker: „Der politische Gestaltungsprozess, um das Ungleichgewicht zwischen Versorgung und abgelehnter Honorierung inklusive Warenwert zu beseitigen, muss nun in Gang kommen. Erste klare politische Zusagen haben wir bereits dazu. Unsere Resolution kann dieses Vorhaben nur befördern.“

Resolution im Wortlaut

Die Mitgliederversammlung des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg fordert den Gesetzgeber auf, durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit von Null-Retaxationen durch die gesetzlichen Krankenkasseneinzuschränken. Immer dann, wenn die Retaxation Folge geringfügiger Formfehler von Arzt oder Apotheker ist, muss den Apotheken zumindest der Einkaufswert der an den Patienten abgegebenen Arzneimittelpackung erstattet werden. Denn in diesen Fällen ist der Patient pharmazeutisch gut versorgt worden. Die Einschränkung von Null-Retaxationen korrigiert nicht nur ein Missverhältnis zwischen einem kleinen, für die Versorgung des Patienten unbedeutenden Formfehler und einer teilweise großen wirtschaftlichen Einbuße der Apotheke. Sie ist auch eine Anerkennung für die von den Apotheken geleistete Arbeit bei der Versorgung der Versicherten in einem kaum mehr überschaubaren System von Rabattverträgen. Der Schutz vor exzessiven Retaxationen ermöglicht den Apothekenteams, sich weiterhin auf ihre pharmazeutische Aufgabe zu konzentrieren und sicherzustellen, dass aus Lieferengpässen keine Versorgungsengpässe für ihre Patienten werden.

Quellenhinweis: LAV-BadenWürttemberg

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V. setzt sich für die unabhängige Beratung von Patienten, Gesundheitsprävention und die sichere Abgabe von Arzneimitteln ein. In Baden-Württemberg gibt es rund 2.700 öffentliche Apotheken. Der Verband vertritt die wirtschaftlichen und politischen Interessen seiner Mitglieder. Um das Wohl der Patienten kümmern sich im Land neben den approbierten Apothekerinnen und Apothekern auch rund 15.000 Fachangestellte, überwiegend Frauen, in Voll- oder Teilzeit.

 

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